Rücksicht nehmen und runter vom Gas

Straßenverkehr in Dassendorf

25.08.2023


Rücksicht nehmen und innerorts runter vom Gas

ACHTUNG SCHULSTART am 28. August!

Mit Schulbeginn nach den Sommerferien sind viele Kinder im Straßenverkehr unterwegs, die sich erst einmal an ihren (neuen) Schulweg gewöhnen und die Gegebenheiten richtig einschätzen lernen müssen. Alle Verkehrsteilnehmenden sollten jetzt besondere Rücksicht nehmen.

Gegenseitige Rücksichtnahme in Straßenverkehrsordnung geregelt

Selbstverständlich gilt diese Rücksichtnahme, besonders auf schwächere Teilnehmende des öffentlichen Verkehrs, auch zu anderen Zeiten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es in den Grundregeln unter § 1: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass Autofahrende laut Auskunft von Anlieger/-innen die angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen erheblich überschreiten. Das gilt für Mühlenweg und Bundesstraße mit zulässigen 50 km/h im innerörtlichen Bereich genauso wie für Wohnwege und Bereiche vor den beiden Kitas und Schule, in denen höchstens 30 km/h zulässig sind. Aber auch in den verkehrsberuhigten Zonen rund um das Amt Hohe Elbgeest und die Seniorenwohnanlage Holunderhof wird oftmals zu schnell gefahren.

Was sind Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche?

Verkehrsberuhigte Bereiche werden übrigens umgangssprachlich fälschlicher Weise als „Spielstraßen“ bezeichnet. Das ist nicht ganz korrekt. Eine echte Spielstraße wird mit einem runden, rot-weißen Verbotsschild plus Zusatzzeichen darunter gekennzeichnet. Verkehr ist hier komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrende fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht. Solche Straßen haben wir in Dassendorf nicht.

Verkehrsberuhigte Bereiche sind mit rechteckigen blauen Schildern mit weißem Piktogramm spielender Kinder gekennzeichnet. Hier sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt. Mit motorisierten Fahrzeugen und Fahrrädern darf hier höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Geparkt werden darf ausschließlich auf dafür vorgesehenen und markierten Parkplätzen.

Zuständig für Geschwindigkeitsmessungen ist die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde des Kreises.

Dort kann man Bereiche melden, in denen Kontrollen durchgeführt werden sollen. Das geschieht regelmäßig an der Bundesstraße und auch am Mühlenweg (L314). Auch der Bornweg wurde diesbezüglich schon mehrfach kontrolliert. Für kleine Nebenwege ist ein solches Verfahren eher selten, zumal es für das gesamte Kreisgebiet nur wenige Messgeräte und -teams gibt.

Gemeinde beschafft weiteres Anzeigegerät für verkehrsberuhigte Bereiche

Bewährt haben sich mittlerweile die mobilen Geschwindigkeitsanzeigen der Gemeinde, die von den Bauhof-Mitarbeitern immer wieder an verschiedenen Stellen im Ort aufgestellt werden. Sie sollen für die dort gültige Geschwindigkeit sensibilisieren. Nach Rückmeldung von Anlieger/-innen scheint das auch zu funktionieren, zumindest eine begrenzte Zeit lang.

Um auch in den verkehrsberuhigten Bereichen entsprechend die Geschwindigkeit anzeigen zu können, wird die Gemeinde nun ein weiteres Messgerät anschaffen, das auf „Schrittgeschwindigkeit“ programmiert werden soll.

Aufstellwünsche und auch andere Hinweise zu verkehrsregelnden Ideen werden von der Gemeinde gern entgegengenommen.

Straßenverkehrsrecht setzt Grenzen für Maßnahmen

Für weitere Maßnahmen, die immer wieder genannt und gewünscht werden, sind enge Spielräume des Straßenverkehrsrechtes gesetzt. Hier einige Beispiele:

Sollte Tempo 30 auf den gesamten Bornweg zwischen Mühlenweg und Kreuzhornweg ausgedehnt werden, müssten die amtlichen Verkehrsschilder mit Hinweis auf Kita und Schule entfernt werden. Die Gemeinde hat sich daher bisher dagegen entschieden.

Ein Verkehrsüberweg („Zebrastreifen“) über den Mühlenweg (L 314) zwischen Hasenwinkel und Müssenweg wird nicht genehmigt, da es dafür laut Verkehrsrecht erforderlich ist, das 50 Personen innerhalb einer (beliebigen) Stunde am Tag die Straße queren, was aber nicht erreicht wird.

Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine fußgängerfreundlichere Ampelschaltung (ohne „Bettelfunktion“) im Bereich des Dassendorfer Kreuzes werden von der Gemeinde immer wieder erfragt, von der Verkehrsbehörde jedoch mit Hinweis auf geltende Regelungen regelmäßig abgelehnt.

Die von manchen Anlieger/-innen gewünschte Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen in den bestehenden älteren Wohnstraßen würde bedeuten, dass hier nirgendwo mehr am Straßenrand geparkt werden dürfte, sondern Parkplätze auszuweisen wären. Ob die Mehrheit der Anlieger/-innen (zudem am Ende einer Sackgasse) mit geltender „Schrittgeschwindigkeit“ einverstanden wären, bleibt fraglich.

Einzelne Bürger/-innen wünschen Straßensperrungen mit Pollerlösungen, die den motorisierten Verkehr ausschließen (Wendelweg, Falkenring). Die Gemeinde darf öffentliche gewidmete Straßen nicht einfach sperren. Alle Anordnungen müssen von der Verkehrsaufsichtsbehörde erfolgen. Dafür braucht es entsprechende nachvollziehbare Gründe und rechtliche Maßstäbe.

Nicht vergessen wurde von der Gemeinde der Wunsch, eine sicherere Querung des Wendelweges für die Kinder auf Höhe der Einfahrt zur Turnhalle zu erreichen. Hier wird noch an einer sinnvollen Lösung gearbeitet. Und auch hier ist es nicht so einfach, geltendes Recht zu berücksichtigen.

Alle wünschen Sicherheit im Straßenverkehr und Einhalten der geltenden Regeln

Immer mehr und immer strengere Regeln allein werden das Problem nicht lösen. Bauliche Maßnahmen haben oft auch Nachteile wie Kopfsteinpflaster in verkehrsberuhigten Straßen, die für Menschen mit Gehwagen und Fahrrädern eine erhebliche Hürde darstellen und für Erschütterungen in Rettungsfahrzeugen sorgen.

Bleibt vor allem die Aufforderung an alle Verkehrsteilnehmenden, sich hier und anderswo an die Regeln zu halten. Wichtig ist das offene Gespräch mit Nachbarn und Hinweise an Polizei und Verkehrsbehörde, die für Verkehrskontrollen sorgen können. Wenn sich jeder und jede an §1 der StVO hält, wäre schon viel geholfen.

Martina Falkenberg, Bürgermeisterin