Knickschutzförderprogramm
Bis 30.11.2024 beantragen beim Kreis
08.11.2024
Knickschutzprogramm des Kreises Herzogtum Lauenburg - noch bis 30.11.2024 Antrag stellen und Förderung für 2025 sichern
Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert auch im kommenden Jahr mit seinem Knickschutzprogramm die Neuanlage von Knicks mit einem möglichen Gesamtetat von bis zu 100.000 €. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November 2024 durch Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer beim Kreis gestellt werden.
In diesem Jahr konnten im Rahmen des Förderprogramms über 700 Meter Knick neu angelegt werden. Die im Sommer 2024 neu errichteten Knickwälle in Fredeburg und Gudow werden jetzt im Herbst mit einheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt und mit einem Zaun gegen Wildverbiss geschützt.
Die Finanzierung des Knickschutzprogramms des Kreises erfolgt aus Ersatzgeldzahlungen, die anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geleistet wurden. Ziel ist es, die Eingriffe vor Ort wieder auszugleichen, wichtige Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und dauerhaft die durch das Knicknetz geprägte Kulturlandschaft im Kreis zu erhalten.
Das Knickschutzprogramm des Kreises ist auf Dauer angelegt. Die Förderung neuer Knicks wird seit 2022 jährlich neu aufgelegt. Dabei werden durch den Kreis bis zu 100 % der entstehenden Kosten für Planung und Bau übernommen. In den letzten 3 Jahren konnten so über 2.000 Meter Knick neu angelegt werden.
Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden im Falle einer Förderzusage durch den Fachdienst Naturschutz des Kreises geplant und ausgeschrieben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der neuen Knicks müssen sich dafür dauerhaft zum Erhalt und zur Pflege der Knicks verpflichten.
Eine Förderung können sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Flächeneigentümer beantragen, die Förderquote ist bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften jedoch auf 50% der Investitionskosten begrenzt. Ausgeschlossen sind Einrichtungen, deren institutionelle Aufgabe ohnehin im Bereich des Naturschutzes liegt.
Ein Flyer zum Knickschutzprogramm, erhältlich auch auf Plattdeutsch, liegt bei den Städten und Ämtern des Kreises aus, steht aber auch unter www.kreis-rz.de/Knickschutzprogramm zum Download bereit.
Fragen zum Knickschutzprogramm beantwortet
Herr Rudolph
Fachdienst Naturschutz
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg