Planungen „Conradkoppel“

Update: Beteiligung Öffentlichkeit (28.11. - 05.01.2026)

28.11.2025


Bebauungsplan „Conrad Koppel“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 13. November 2025 den Beschluss gefasst, welcher Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Conrad Koppel“ für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden soll. Ziel ist die Festlegung der Grundzüge der Planung für das neue Baugebiet.

Ein Schwerpunkt der Beratung war die verkehrliche Erschließung. Vorgesehen ist der Anschluss über den Bornweg. Eine mögliche Verbindung zum Rotdornweg wurde zuvor am 4. November 2025 in einer Anlieger-Informationsveranstaltung diskutiert: Rund 28 Anwohnerinnen und Anwohner des Rotdornwegs sprachen sich gegen eine reguläre Durchfahrt für PKW aus. Sie fürchten insbesondere eine Zunahme des Verkehrs, Gefährdung des Schulweges Ecke Flachstumweg und wollen die Sackgassenlage des Rotdornwegs schützen.

Der Planungsausschuss nahm das Votum aus der Anliegerversammlung in seine Beratung mit auf, empfahl im Anschluss jedoch einstimmig eine reguläre Straßenverbindung durch das Neubaugebiet vom Bornweg zum Rotdornweg anzulegen. Begründet wurde dies u a. mit übergeordneten Interessen, wie z. B. die höhere Ausnutzbarkeit der veräußerbaren Grundstücksflächen (ca. 400 m² Grundstück kann durch Wegfall des Wendehammers mehr veräußert werden), Vermeidung von Sackgassen im Ortsgebiet, weniger Versiegelung. Der Planer betonte außerdem, dass der eine nennenswerte zusätzliche verkehrliche Belastung des Rotdornwegs durch eine Durchfahrtstraße nicht für gegeben sieht. Er verwies auf mögliche verkehrliche Vorteile – auch für die Anliegenden des Rotdornweges.

Die GV sprach sich nach erneuter Beratung samt Erläuterungen durch das Planungsbüro für die Variante mit Durchgangsverkehr durch den Rotdornweg aus. Die Planungsunterlagen sowie Textteil und Begründung gab die Gemeindevertretung entsprechend zur Veröffentlichung frei.

Die Veröffentlichung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung – Bauleitpläne in der Auslegung.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit sich die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, in Dassendorf einzusehen. Die Veröffentlichung findet vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026 statt.

Innerhalb der Frist können Stellungnahmen und Anregungen zu der Planung beim Amt Hohe Elbgeest abgegeben werden. Bei Fragen zu der Planung wenden Sie sich gerne an das Amt Hohe Elbgeest, Frau Gade-Müller, Tel. 04104 / 990 607.

Weitere Informationen aus den öffentlichen Beratungsunterlagen und Niederschriften finden Sie auf der Website der www.dassendorf.de/politik unter der jeweiligen Sitzung im Sitzungskalender.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Grafik : 2025-11-06 Feldt Bebauungsplan Nr 29 VB

Grafik: Gemeinde Dassendorf/ BSK


Planungen „Conradkoppel“ konkretisiert

Der Planungsausschuss hat sich am 7. Oktober unter Vorsitz von Sebastian Hofmann (WIR) und mit Begleitung des beauftragten Planungsbüros erneut eingehend mit den Planungen zum Bebauungsplan 29 beschäftigt. Ausschussvorsitzender und Planungsbüro hatten die Sitzung detailreich und mit entsprechend visualisierten Darstellungen intensiv vorbereitet. Inhaltlich beriet der Ausschuss primär über die verkehrliche Erschließung des Gebietes. Dabei wurden die Alternativen „Zufahrt über den Bornweg“ bzw. „Zufahrt über den Mühlenweg (L314)“ betrachtet.

Nach eingehender Abwägung entschied sich der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit für eine verkehrliche Verbindung über den Bornweg. Pro-Argumente waren vor allem, dass bei einer Zufahrt über die Landesstraße Mühlenweg der zuständige Landesbetrieb einen Linksabbieger fordern wird, der die Gemeinde nach Auskunft der Verwaltung mindestens 300.000 bis 500.000 Euro kosten und damit die Wirtschaftlichkeit der Erschließung in Frage stellen würde.

Außerdem würde eine verkehrliche Anbindung an den Mühlenweg mit einer Zufahrtstraße eine zusammenhängende Fläche für bauliche Anlagen von 6.000 qm durchschneiden, die bisher für mögliche neue Infrastruktur vorgesehen werden könnte. Hier stünden dann nur noch knapp 4.000 qm zusammenhängende Fläche zur Verfügung, nach Auskunft des Planungsbüros weder für eine Kita noch für ein Feuerwehrgerätehaus ausreichend.

Ein verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) ist vorgesehen.  Der Ausschuss diskutierte über benötigte Parkflächen und weitere Festsetzungen im B-Plan wie Knickerhalt, Pflanzgebote, Einfriedungen und Oberflächenentwässerung.

Offen blieb eine Entscheidung über eine mögliche verkehrliche Anbindung über den Rotdornweg. Hier könnte eine zusätzliche reguläre verkehrliche Durchfahrt zwischen Rotdornweg und „Conradkoppel“ geschaffen werden (siehe Bild). Das Planungsbüro stellte eine Verkehrsentlastung des Bornwegs heraus und die Verteilung des Verkehrsflusses auch für die Rotdornweg-Anliegenden. Alternativ könnte eine Zufahrtsperre samt Kehre vorgesehen werden, ausschließlich von Fußgängern und Radfahrenden passierbar sowie im Notfall für Einsatzfahrzeuge. Dies würde den Wegfall eines Baugrundstücks bedeuten.

Wie die Anliegenden des Rotdornwegs eine solche verkehrliche Verbindung beurteilen, soll auf einer Versammlung vor der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 4.11. besprochen werden, zu der Anwohnende mit Wurfsendung eingeladen werden und deren Meinungsbild in die Beratung des PA einfließen sollen.

In der PA-Sitzung am 4.11. sollen die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen für die Bebauung der „Conradkoppel“ empfohlen werden zur Beratung in der GV am 13.11. zur ersten öffentlichen Auslegung der Unterlagen. Anschließend findet das Verfahren der öffentlichen Beteiligung statt. Beratungsunterlagen und Niederschriften sind zu finden unter www.dassendorf.de/Politik/Sitzungskalender.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg


Intensive GV-Beratungen zur „Conradkoppel“

Dabei ging es um die Frage, ob dort ein FFW-Gerätehaus in den Planungen vorgesehen werden soll oder nicht. Der Planungsausschuss (PA) hatte in seiner Sitzung am 10.9. abweichend von bisherigen Plänen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Bebauungsplanung Aufstellungsbeschlüsse ohne Nennung eines Feuerwehrgerätehauses der GV empfohlen. Bürgermeisterin und PA-Vorsitzendem haben mit Verwaltung (Bauamt) und beauftragtem Planungsbüro die Auswirkungen dieser Entscheidung geprüft. Im Ergebnis wird der GV von der Verwaltung empfohlen, das FFW-Gerätehaus wieder in die Aufstellungsbeschlüsse einzufügen.

Missverständlich könnte die Äußerung des Planers im PA verstanden worden sein, bis zu welchem Zeitpunkt ein FFW-Gerätehaus in die Planungen ergänzt werden könnte. Dies müsste mit Beschluss der Auslegungsunterlagen der Fall sein.

Der von der Gemeinde in Beratungen bisheriger Gremiensitzungen favorisierte Standort für ein neues FFW-Geräthaus befindet sich östlich Mühlenweg/ südlich Bornweg und Feuerwehrübungsplatz, landesplanerisch im „Außenbereich“. Bisher erlaubt die Landesplanung dort keine Schaffung eines FFW-Geräthauses.

Die Gemeinde steht in Kontakt zu entsprechenden Ministerien in Kiel, um den favorisierten Standort östlich der L 314 zu ermöglichen. Wesentliche Argumente dafür sind die künftigen Erweiterungsmöglichkeiten und die dortigen Möglichkeiten weiterer Infrastruktur für den (amtsweiten) Bevölkerungsschutz. In diese Argumentation sind Wehrführung, Amtswehrführer und Amtsdirektor Hohe Elbgeest eingebunden. Auch das beauftragte Ortsentwicklungskonzept zielt in diese Richtung.

Die Gemeinde steht in Kontakt mit den Eigentümern der Flächen östlich der L 314. Hinsichtlich weiterer Abstimmungsgespräche sind Klärungen mit der Landesplanung herbeizuführen. Erst dann kann geklärt werden, ob und wie die Fläche der Gemeinde wirklich zur Verfügung stehen kann. Im Anschluss ist noch Planungsrecht dort zu schaffen. Auch hier ist der Verfahrensausgang nicht vorherzusagen.

Selbst wenn sich alle Entscheidungsträger*innen ein FFW-Gerätehaus östlich der L 314 wünschen, gilt es, zeitaufwändige Klärungen zu Landesplanung, Grundstückseigentum und Planungsrecht herbeizuführen, deren Ausgang ungewiss ist. Ziel sollte sein, ein neues, bedarfsgerechtes FFW-Gerätehaus innerhalb von ca. zehn Jahren zu schaffen.

Wenn rechtzeitig Planungsrecht und Grundstücksklärung östl. L 314 geschaffen wird, wird die Fläche Conradkoppel nicht für ein FFW-Gerätehaus benötigt und steht dann ggf. für Kita, Ärztehaus oder Wohnbebauung zur Verfügung.

Wenn es aber nicht gelingen sollte, das FFW-Gerätehaus auf die Fläche östlich L314 zu errichten, benötigt die Gemeinde einen geeigneten Standort für FFW-Gerätehaus. Die Conradkoppel ist der einzige, zentrale Standort im Innenbereich, der der Gemeinde gehört und hinsichtlich der Ausrückzeiten geeignet ist. Er wäre damit sofort umsetzbar.

Würde das FFW-Gerätehaus im Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren Conradkoppel berücksichtigt, könnten Lärmschutz und Standortalternativen betrachtet werden und damit Argumente für einen Standort östlich der L 314 konkretisiert werden.

Hinsichtlich dieser vorgebrachten Argumente habe ich mich als Bürgermeisterin in der GV dafür ausgesprochen, das FFW-Geräthaus in die Aufstellungsbeschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanung wieder mit aufzunehmen.

In der intensiven Diskussion und dem gemeinsamen Ringen um die beste Lösung wurde argumentiert, dass es ein falsches Signal an die Landesplanung ist, das FFW-Gerätehaus auf der Conradkoppel vorzusehen. Besser sei es, die Conradkoppel so zu bebauen, dass bei notwendiger Schaffung eines Gerätehauses diese Fläche nicht mehr zur Verfügung stünde. Damit würde der Druck auf die Landesplanung erhöht, den favorisierten Standort östlich der L314 durchzusetzen. Insbesondere erheblicher Platzbedarf für Parkplatzflächen für die Privatfahrzeuge der FFW-Mitglieder im Einsatzfall und Lärmschutz gegenüber der Wohnbebauung sprächen gegen den Standort „Conradkoppel“.

Nach Diskussion und Sitzungspause hat die Gemeindevertretung in namentlicher Abstimmung mehrheitlich zugestimmt, das FFW-Gerätehaus wieder in die Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit aufzunehmen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Grafik: Gemeinde Dassendorf


Planungsausschuss: Workshop zum Bebauungsplan „Conradkoppel“

Von Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitz des Planungsausschusses

Am 9. Juli fand in der Mensa der Schule die 20. öffentliche Sitzung (2023-2028) des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf statt. Unter meiner Leitung als Ausschussvorsitzender des Planungsausschusses und in Begleitung eines beauftragten Planungsbüros sowie leitendenden Mitarbeitenden des Bauamtes wurden planerische Möglichkeiten betrachtet und Spielräume aufgezeigt, auf die die Gemeinde Einfluss bei der Planung nehmen kann.

Auf dieser Grundlage erarbeiteten wir gemeinsam ein erstes umfangreiches Planungsgerüst.

In meiner Einleitung zum Planungsworkshop betonte ich die seltene Gelegenheit, Dassendorf infrastrukturell und - wenn es verantwortungsvoll angegangen wird - auch finanziell zu stärken, um zukünftige Herausforderungen der Gemeinde mit mehr Flexibilität und Sicherheit bewältigen zu können.

Transparenz, Gleichberechtigung, Öffentlichkeit und die Beteiligung aller Gremienmitglieder der Kommunalpolitik sind mir als Ausschussvorsitzender eine Herzensangelegenheit. Und so wurde mit einem weißen leeren Blatt mit dem fraktionsübergreifenden Planungsworkshop begonnen.

Ausgangslage und geplante Entwicklung der Conradkoppel

Die Conradkoppel liegt zentral an der Kreuzung Bornweg/ Mühlenweg und ist verkehrsgünstig an vorhandener Infrastruktur angebunden. Fraktionsübergreifend bestand seit langer Zeit Einigkeit und Einigung darüber, dass diese Fläche als Wohnbaufläche überplant werden könnte. Allerdings stand sie bis vor kurzem nicht zur Verfügung.

Jetzt ist es der Gemeinde gelungen, die Fläche zu kaufen. Die Verträge mit den Flächeneigentümern wurden bereits geschlossen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Überplanung der Fläche innerhalb von etwa drei Jahren abgeschlossen sein muss.

Eine wesentliche Besonderheit dieses Projekts ist, dass die Gemeinde selbst die Fläche kauft, erschließt und die Grundstücke veräußert. Es wird keine Erschließungsgesellschaft geben, sodass die Veräußerungsgewinne direkt in Infrastrukturprojekte der Gemeinde fließen können.

Ziele und Herausforderungen

Zeitplan Entwicklung Conradkoppel

Grafiken: Gemeinde Dassendorf

Das Hauptziel der Gemeinde ist es, eine Infrastruktur zu schaffen, ohne die Gesamt-Infrastruktur zu belasten, und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Bebauung sicherzustellen. Zudem sind ökologische Aspekte ebenfalls ein wichtiges Kernthema.

Ursprünglich war der Neubau einer Kita der Anlass für das Projekt, jedoch scheint dies derzeit obsolet zu sein. Die Bedarfe an Kitaplätzen sind sehr stark gesunken und eine Trendwende in der Statistik ist nicht erkennbar.

Mittelfristig besteht die Notwendigkeit, ein neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr zu errichten. Der Wunsch der Gemeinde und der Feuerwehr ist es jedoch, dieses östlich der L 314 auf der Seite des Feuerwehrübungsplatzes zu planen, was derzeit von der Landesplanung noch ausgeschlossen wird. Daher sollte die Gemeinde im Rahmen der Planungssicherheit und Flexibilität Platz für das Gerätehaus auf der gemeindeeigenen Fläche auf der Conradkoppel vorsehen, bis es eine Planungssicherheit mit der Landesplanung für den alternativ gewünschten Standort der Feuerwehr gibt.

Nutzung und Vermarktung

Von insgesamt 17.500 Quadratmetern sollen etwa 4.000 Quadratmeter für Gemeinflächen vorgesehen werden, die gegebenenfalls in Wohnungsraumflächen umgewandelt werden können. Die Gesamtfläche sollte wirtschaftlich erschlossen und vermarktet werden können. Dabei stellt sich die Frage, was in der Erschließung und Vermarktung wirtschaftlich sinnvoll ist und was besser als an anderen Orten realisiert werden kann.

Die Gemeinde benötigt vor allem kleine Wohnungen für ältere und junge Menschen. Es ist wichtig, die Infrastruktur nicht durch ein großes Wohngebiet zu überlasten, sondern Wohnungen zu schaffen, die einen Generationenwechsel in den restlichen Bebauungsgebieten ermöglichen können.

Einbeziehung der Nachbarschaft

Die anliegenden Wohngebiete, wie der Rotdornweg, sollen in die Planung einbezogen, aber nicht belastet werden. Es wird eine verträgliche Randbebauung angestrebt.

Erste Ergebnisse zur Konkretisierung der Planungsunterlagen

In der Sitzung ist es mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend gelungen, ein Grundgerüst für den Bebauungsplan zu erstellen. Der PA und die zusätzlich anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einigten sich zudem meist einstimmig bei der Haltung und Beantwortung zu den folgenden Kernthemen:

  • Eine weitere (dritte) Kita soll nicht angestrebt werden (sie bleibt jedoch auf der für das FFW-Gerätehaus überplanten Fläche möglich)
  • Die Erschließungsstraße soll in geschwungener Führung vom Bornweg aus, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ampelanlage und der Bushaltestelle, als verkehrsberuhigte und mit einem Wendeplatz im nordwestlichen Planbereich entstehen. Zum Rotdornweg soll eine Verbindung für Fuß- und Radverkehr sowie Rettungswagen geplant werden (Durchfahrtsbeschränkung). 
  • Die Fläche im Osten soll als allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Festsetzungen geplant werden, so dass hier auch ein Neubau für ein FFW-Gerätehaus (ggf. auch eine Kita) ermöglicht werden kann. Somit werden verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung dieser Teilfläche offengehalten. Sollte dort ein FFW-Gerätehaus entstehen, werden die Einsatzfahrzeuge zudem einen direkten Zugang zur Landesstraße erhalten. Zufahrten für eine Erschließungsstraße für private Grundstücke sind von der L 314 laut Auskunft des Landesbetriebs Verkehr nicht ohne Schaffung einer (für die Gemeinde teuren) Linksabbiegespur möglich.
  • Die Fläche im Südwesten soll für eine 2-geschossige Mehrfamilienhausbebauung überplant werden. Weitere Mehrfamilienhausbebauungen können auch im Osten, wenn die Fläche nicht für ein Feuerwehrgerätehaus benötigt wird, entstehen. Es wurde eine L-förmige Form des Mehrfamilienhauses im Südwesten favorisiert. „Würfelhäuser“ sollen nicht entstehen.
  • Die restliche Planfläche (im Westen und im Norden) soll mit Einfamilienhäusern, mit Reihenhäusern und/oder mit Bungalows in eingeschossiger Ausführung geplant werden. Dabei sind die Baugrenzen durchgängig zu machen, um hier möglichst viel Spielraum für die Gestaltung und Ausnutzung zu erreichen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Anordnung unter städtebaulich ästhetischen Aspekten, gerade in Bezug auf die Nachbarschaft im Rotdornweg, wird vom Planungsbüro ausgearbeitet.
  • Der Knick bzw. die Grünstrukturen im Bornweg sind schützenswert und sollen erhalten bleiben.
  • Oberflächenentwässerung könnte durch einen Graben rückseitig vom Bornweg auf Seite der Conradkoppel entlang der Grünstruktur erfolgen (Oberflächenversickerung).
  • Grundstücksgrößen (außer für die Mehrfamilienhäuser) sollen 450 bis 600 Quadratmeter betragen.
  • Ökologische Aspekte sollen berücksichtigt werden, zudem wird über eine Begegnungsfläche nachgedacht.
  • Baufenster auf den Flurstücken sollen größtmögliche Flexibilität gewährleisten.
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  • Wie geht es weiter? Die nächsten Schritte

Die auf Papier erarbeitete Skizze wird nun vom Planungsbüro maßstabsgerecht mit Hilfe eines Planungsprogramms erstellt und nach der Sommerpause dem PA zur Verfügung gestellt.

Alle Fraktionen haben zudem die Möglichkeit, bis zur PA-Sitzung am 10. September weitere Ideen und Vorschläge einzubringen. Neben den Kernthemen der Planung werden in dieser Sitzung zudem Fragen zur gestalterischen Festsetzung beantwortet werden müssen.

In der PA-Sitzung am 7. Oktober sollen die vom Planungsbüro finalisierten Auslegungsunterlagen unter Einbezug der Rückmeldungen und der vom Amt bis dahin vorliegenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen präsentiert und dann der Gemeindevertretung am 4. November zur finalen Beratung über die Auslegung der Unterlagen vorgelegt werden, damit der formelle Prozess der Bauleitplanung fortgesetzt werden kann, in dem zweimal die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der öffentlichen Belange zum Zuge kommen wird.

Die Planung der Conradkoppel wird in den kommenden PA-Sitzungen, die alle öffentlich sind, das zentrale Thema sein. Daher lade ich sehr herzlich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Dassendorf ein, mit dabei zu sein! Im Rahmen der Einwohnerfragestunde können Fragen zu diesem Projekt vom Gremium beantwortet werden.

Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitz des Planungsausschusses

BU PA Conradkoppel Hofmann Zuschnitt.jpg

Workshop-Arbeit im Planungsausschuss.

Foto: Gemeinde Dassendorf


Workshop zum Bebauungsplan „Conradkoppel“

Am 9. Juli um 19.30 Uhr findet in der Mensa der Schule, Bornweg 18, die nächste öffentliche Sitzung des Planungsausschusses statt. Unter Leitung des PA-Vorsitzenden Sebastian Hofmann (WIR) und in Begleitung eines beauftragten Planungsbüros und Mitarbeitenden des Bauamtes werden die planerischen Möglichkeiten betrachtet und die Spielräume aufgezeigt, auf die die Gemeinde Einfluss nehmen kann: Anzahl von Mehrfamilienhäusern, Größe der Grundstücke, Sonderbaufläche für Kita/FFW, Zuwegung.

Redeberechtigt in der öffentlichen Sitzung sind Gremienmitglieder und Mitglieder der Gemeindevertretung. Gemeinsam soll ein erster Auftakt für die weiteren Planungen erfolgen, bei denen es selbstverständlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird. Dafür wird ein erster Planungsentwurf im Nachgang des Workshops vom Planungsbüro erarbeitet.

Martina Falkenberg

Bürgermeisterin


Einladung

Sehr geehrte Dassendorferinnen und Dassendorfer,

hiermit laden wir Sie zur Sitzung Nr. 20 / 2023 - 2028 des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf am 09.07.2025 ein.

Die Sitzung findet im Mensa der Alfried-Otto-Schule, Bornweg 18, 21521 Dassendorf um 19:30 Uhr statt.

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