Aktuelles Planungsausschuss

Neuer Vorsitz mit vielen Themen

25.03.2025


Aus dem Planungsausschuss

Beratung zu Photovoltaik-Freiflächen und Planung von Sportstätten

Am 11. März fand die erste Sitzung des Planungsausschusses unter dem neuen Vorsitzenden Sebastian Hofmann (WIR) statt.

Potenzialflächen-Studie Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPVA) erneut beraten und GV zur Beschlussfassung empfohlen

Eine Studie zu Potenzialflächen empfiehlt Standorte als Grundlage für konkrete Standortentscheidungen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Gemeinde Dassendorf hatte sich bereits 2022 dazu entschlossen, ein solches Konzept durch ein neutrales Planungsbüro erarbeiten zu lassen, frei von einer anlassbezogenen Planung durch einen Investor.

Die ersten Ergebnisse wurden im Planungsausschuss am 11. Juni 2024 vorgestellt und beraten. Der hinsichtlich der im Konzept aufgenommenen Eignungsflächen finalisierte Entwurf wurde im Planungsausschuss am 8. Oktober 2024 vorgestellt.

Der Planungsausschuss hatte der Gemeindevertretung fraktionsübergreifend und einstimmig die Empfehlung gegeben, die FPVA -Studie in der vorliegenden Fassung anzunehmen. In der GV am 10. Dezember 2024 wurde der Punkt „PV-Konzept“ auf Antrag der SPD-Fraktion von der TO genommen.

Aufgrund neuer Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung und Neubesetzung des Planungsausschusses wurde dort nun das FPVA-Konzept erneut zur Beratung vorgelegt. Auch der beauftragte Planer Torben Sell vom Stadtplanungsbüro claussen-seggelke war nochmals von der Gemeinde eingeladen worden, das Konzept in öffentlicher Sitzung mit seinem Team zu erläutern.

Der Planungsausschuss hat nun in seinem Beschluss erneut der Gemeindevertretung eine Zustimmung zum vorliegenden Konzept empfohlen. Auf der Internetseite der Gemeinde ist das Konzept unter www.dassendorf.de/bauleitplanung/pv-freiflächenkonzept einsehbar.

Aufstellungsbeschlüsse im Planungsrecht für konkretes PV-Freiflächenvorhaben erneut beraten und GV zur Beschlussfassung empfohlen

Auch über ein konkretes Vorhaben für eine PV-Anlage in der Feldmark („Mastbruch“ zwischen Dassendorf und Hohenhorn) wurde im neu zusammengesetzten Planungsausschuss nach einstimmiger Zustimmung im November 2024 nun erneut beraten. Anwesend war der Investor dieses möglichen Vorhabens, der den Sitzungsteilnehmenden in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort stand. Er machte klar, dass für eine Beantragung des Vorhabens bei der SH-Netz AG, zuständig für die Bereitstellung notwendiger Netzstruktur, ein Aufstellungsbeschluss der Gemeinde notwendig sei. Mit diesem könne dann eine Antragstellung erfolgen und geprüft werden, ob das Vorhaben überhaupt wirtschaftlich machbar sei. Der erfolgte Zeitverzug habe sich bereits durch veränderte Modalitäten der Einspeisevergütung negativ ausgewirkt. Der Planungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung eine Zustimmung zu den notwendigen Aufstellungsbeschlüssen zu empfehlen.

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Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dassendorf.

Grafik: Amt Hohe Elbgeest

Planungsrechtliche Voraussetzungen zum Bau einer 2-Feld-Sporthalle und Nachnutzung der Turnhalle auf den Weg gebracht

Anfang 2024 hat das Büro fünfeck architektur für die Neustrukturierung der Sportstättensituation einen Standortvergleich für die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle durchgeführt. Die vorhandene Turnhalle mit Jugendtreff sollte anschließend umgenutzt werden. Auch dafür wurden die Nutzungsmöglichkeiten und der Sanierungsbedarf für die Schulsporthalle durch das Architekturbüro ermittelt.

Die beiden Expertisen wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. Juni 2024 vorgestellt. Anhand dieser Unterlagen hatte sich die Gemeindevertretung Dassendorf entschieden, dass für den Standort 1b eine Bauvoranfrage für die 2‑Feld-Sporthalle östlich des Wendelweges gestellt werden soll.

Zur Vorbereitung dieser Bauvoranfrage wurden weitere Gespräche mit der Bauaufsicht und dem Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur geführt. Diese haben ergeben, dass eine Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig wäre, weil keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich ist, da die Grundzüge der Planung betroffen sind.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer 2‑Feld-Sporthalle ist der Bebauungsplan 17 zu ändern. Zu einer Umnutzung der alten Turnhalle laut Expertise des Architekturbüros ist gemäß Abstimmung mit dem Kreis eine Änderung des Bebauungsplans 7 d notwendig.

Der anwesende Planer erläuterte den Teilnehmenden die notwendigen planungsrechtlichen Änderungen beider Bebauungspläne. Die Mitglieder des Planungsausschusses sprachen sich dafür aus, der Gemeindevertretung beide Aufstellungsbeschlüsse zu empfehlen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer 2-Feld Sporthalle und die Nachnutzung der bestehenden Schulturnhalle zu schaffen.

Foto:  Planung Sporthalle.jpg

Foto: Gemeinde Dassendorf

Öffentliche Beratung von Bauanträgen – Kommunalaufsicht korrigiert Rechtsauffassung – Sitzungsleitung setzt diese um

Seitdem die Kommunalaufsicht des Kreises seit Anfang des Jahres ihre Rechtsauffassung hinsichtlich der Beratung von Bauanträgen in Gremiensitzungen korrigiert hat, werden diese Beratungen vom Amt Hohe Elbgeest nun öffentlich für die Tagesordnung vorgegeben (statt bisher nicht öffentlich).

Auch Beratungsvorlagen zu Bauanträgen werden öffentlich einsehbar vom Amt zur Verfügung gestellt. Beigefügte Anlagen sind jedoch weiterhin nicht-öffentlich. Die Sitzungsleitung hat im Beratungsverlauf auf schützenswerte Belange zu achten und Diskussionen darüber ggf. in eigener Verantwortung in den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung zu verlagern.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Handreichung für die ehrenamtlichen Gremienvertretenden, die für den Ablauf des Planungsausschusses am 11. März noch nicht vorlag. Der neue Ausschussvorsitzende hatte sich somit im Vorfeld von der Verwaltungsleitung zum korrekten Vorgehen beraten lassen.

Privates Bauvorhaben Karpfenteich 13: B-Plan sieht Massivbauweise vor – Planungsausschuss genehmigt nach erneuter Beratung Holz-Ständer-Konstruktion

Für dieses Grundstück gibt es eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Einfamilienhauses aus dem Frühjahr 2023. Es wurde hierzu ein Nachtrag zur Baugenehmigung gestellt. Der Antragsteller möchte das Gebäude in einer Holz-Ständer-Konstruktion mit Blockbohlen errichten. Im Bebauungsplan 1.7 ist unter „Gestaltung der baulichen Anlagen“ geregelt, dass Wohngebäude in einer Massivbauweise mit harter Bedachung zu erstellen sind.

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung im Januar 2025 bereits darüber beraten und mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen aufgrund brandschutztechnischer Bedenken hierzu nicht erteilt.

Diese Begründung hat der Kreis nicht anerkannt und die Abgabe einer erneuten Stellungnahme erbeten. Die Gemeinde habe dabei allein die gestalterische Festsetzung zu beurteilen. Der Brandschutz gehöre nicht dazu. Der Planungsausschuss hat nun mehrheitlich sein gemeindliches Einvernehmen zu diesem Antrag zugestimmt.

Bau eines Wohngebäudes in der Dorfstraße (16)

Die Voranfrage für das Vorhaben betraf eine Fläche, die planungsrechtlich als „Außenbereich“ gilt und im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist.

Vor dem Hintergrund, dass diese Fläche in der Dorfentwicklungsanalyse der Gemeinde als mögliche Baufläche dargestellt wird, hat sich der Planungsausschuss dafür ausgesprochen, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu erteilen. Ob die Baugenehmigungsbehörde des Kreises dem zustimmt, bleibt abzuwarten.

Privates Doppelhaus Wulersweg 10 a/b – Einvernehmen für erhebliche Versiegelungsüberschreitung einstimmig abgelehnt

Die Grundflächenanzahl (GRZ), gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Die GRZ wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Wird die GRZ mit 0,15 angegeben, bedeutet dies, dass 15 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Als GRZ I wird die Grundflächenzahl aus dem Bebauungsplan bezeichnet, mit GRZ II ist die Grundflächenzahl der Nebenanlagen gemeint, diese berechnet sich daraus, dass die GRZ I für Nebenanlagen um 50 % überschritten werden kann (= GRZ II).

Auf dem Grundstück „Wulersweg 10a + 10b“ wurde ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichtet. Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid im Juli 2023 erteilt, die GRZ I mit 0,15 und die GRZ II mit 0,225 wurden gem. B-Plan in der Baugenehmigung eingehalten.

Anstelle der genehmigten Nebenanlagen (ein Carport pro Wohneinheit sowie Zuwegungen) wurden ein Doppelcarport mit Schuppen pro Wohneinheit, weitere Zuwegungen und auch größere Terrassen bereits hergestellt.

Im Bebauungsplan 1.4 ist eine GRZ I von 0,15 festgesetzt, die auch weiterhin eingehalten wird. Das Grundstück hat eine Größe von 929 m². Bei der zulässigen GRZ II von 0,225 kann eine Fläche von ca. 209 m² versiegelt werden. Die GRZ II liegt gem. neuerlichem Antrag bei 0,42, somit wird eine Fläche von ca. 390 m² versiegelt. Die zulässige GRZ II wird somit um 0,195, d.h. um ca. 181 m² überschritten, also um 87 %.

Der Planungsausschuss hat das nachträgliche Einvernehmen für diese erhebliche Überschreitung nicht erteilt. Der Kreis als Bauantragsbehörde wird nun entscheiden, wie damit weiter umgegangen wird.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die zulässige Bebauung von Haupt- und Nebenanlagen dem Antragsteller bekannt war und bei Schaffung von 2 Wohneinheiten auf diesem Grundstück die Nebenanlagen entsprechender Größe hätten mitberechnet werden müssen. Es handele sich hier um eine erhebliche Überschreitung des Zulässigen. Bei nachträglicher Genehmigung käme es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen, die sich an die Regeln halten.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Ausschussvorsitz Sebastian Hoffmann (WIR)

„Ich freue mich sehr über die neue Aufgabe und Herausforderung, an der zukünftigen Gestaltung und Planung des Dorfes verantwortungsvoll mitzuwirken und meine bisherige Erfahrung aus dem Planungsausschuss einzubringen zu können“ so der neue Planungsausschuss-Vorsitzende Sebastian Hofmann (WIR).

Foto: WIR-Fraktion

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