Bericht der Bürgermeisterin Juni
Teil II
23.06.2024
- (Mobile) Offene Kinder- und Jugendarbeit (MoKJA/ OKJA): Trägerin der örtlichen Jugendarbeit mobil und in den örtlichen Jugendtreffs ist das Amt Hohe Elbgeest. Der Hauptausschuss beschäftigt sich derzeit mit der Evaluation dieser Jugendarbeit, um diese auch künftig bedarfsgerecht zu gestalten und auszustatten. Hierzu hat es bereits eine amtsweite Jugendbefragung und ein Netzwerktreffen von Organisationen im Amtsgebiet gegeben, die sich über die OKJA und MoKJA hinaus um Jugendarbeit kümmern. Die MoKJA bietet derzeit im gesamten Amtsgebiet Termine außerhalb der Jugendtreffs mit dem mobilen Anhänger samt Ausstattung an. Alle Termine finden Sie u.a. in der DassendorfAPP.
- Eröffnungsbilanz: Die Kämmerei teilt mit, dass die Eröffnungsbilanzen der Gemeinden (die im Rahmen der Doppik-Umstellung aufzustellen sind) Ende des 3. Quartals zu beraten sein werden. Vor einer Beratung in der GV wird es eine diesbezügliche Finanzausschuss-Sitzung geben. Dem vorausgehen soll eine Fortbildungsveranstaltung für das Ehrenamt. Der genaue Zeitplan wird derzeit mit der Kämmerei abgestimmt.
- Hebesätze Grundsteuer: Im Zuge der Grundsteuerreform wird es notwendig sein, dass sich die Gemeinden über Ihre Hebesätze beraten, um diese ggf. so anzupassen, dass möglichst wenige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer durch die Reform finanziell mehrbelastet werden. Die Beratungen dafür werden von der Kämmerei zum Jahresende vorbereitet. Derzeit liegen die dafür notwendigen Daten noch nicht vor.
- Kita-Plätze: Der Kreis stellt wachsende Leerstände an Kitaplätzen im Kreis fest. Derzeit wird vom Kreis analysiert, ob dies mit einer veränderten Bedarfslage oder mit fehlerhaften Eintragungen in der Kita-Datenbank zusammenhängt. In Dassendorf stehen derzeit in der Ev. Kita laut Aussage im Kita-Beirat für das nächste Kita-Jahr noch 2 Krippenplätze zur Verfügung.
- SHGT setzt sich für Fortbestand der Fördermittel zur Umsetzung von Ortskernentwicklungen ein: Der Schleswigholsteinische Gemeindetag (SHGT), die Vertretung der Gemeinden in Schleswig-Holstein, teilt mit, dass die Bundesregierung für 2024 entsprechenden Fördermittel für Ortskernentwicklungen (Mittel für „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“- sogenannte „GAK“-Mittel) gestrichen hat und somit für alle bereits vorliegenden Antrage und erst recht für die kommenden Jahre ein massiver Einbruch bei den Fördermöglichkeiten der Ortskernentwicklung droht. Der SHGT hat daher gegenüber der Landesregierung eine Initiative zur Rettung der Ortskernentwicklung ergriffen. Die GAK-Mittel wurden bisher zur Umsetzung von Maßnahmen aus Ortskernentwicklungskonzepten bewilligt. Zu den 267 Gemeinden in Schleswig-Holstein, die ein solches Konzept erstellt haben, gehört auch die Gemeinde Dassendorf – dies insbesondere mit Blick auf Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen der Sportliegenschaften/ Turnhalle.
- Wärmeplanung: Die Gemeinden Schleswig-Holsteins verfolgen derzeit die Vorgaben des Landes in Sachen „Wärmeplanung“. Dassendorf hatte hierfür bereits rechtzeitig Fördermittel beantragt. Das Land prüft derzeit Möglichkeiten, das Verfahren für kleinere Kommunen im Land zu vereinfachen. Es heißt momentan, dass voraussichtlich nur für dicht bebaute Siedlungsbereiche eine Gemeinschafts-Wärmeversorgung wirtschaftlich darstellbar sein wird. Im Digitalatlas Nord sind Wärmedichten der Kommunen landesweit unter der Überschrift „Wärme“ einzusehen. Der Kreis teilt mit, das er sich derzeit mit der Schaffung mit dem Thema „Klimaschutzagentur“ beschäftigt und die Ämter/Gemeinden dazu einladen wird, um die Überlegungen dafür vorzustellen. In der nächsten Amtsausschuss-Sitzung wird das Thema voraussichtlich ebenfalls auf der Agenda stehen.
- Fördermittel Radverkehr: Von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln (amtsweit 56.000 Euro) wurde für die Gemeinde Dassendorf bisher eine Fahrradstation für rund 2.700 Euro bestellt. Weitere 6.000 Euro stehen zur Verfügung – die ggf. Reparaturarbeiten fließen (sollte in den nächsten Wochen kein weiteres konkretes Projekt dafür benannt werden).
Teil III folgt.....