Bericht der Bürgermeisterin
Neukonzeptionierung Sportstätten
23.01.2026
Förderantrag für neue Sporthalle
Neukonzeptionierung der Sportstätten – Projektstand und Lenkungsgruppe
Die Gemeindevertretung hatte im März 2025 beschlossen, die Neukonzeptionierung der Sportstätten als Pilotprojekt für das Projektmanagementsystem der Amtsverwaltung Hohe Elbgeest durchzuführen. Die Projektleitung liegt bei Kathrin Schneider. Eine Projektgruppe wurde entsprechend verwaltungsseitig zusammengesetzt. Aus dem Ehrenamt wurde eine Lenkungsgruppe gebildet. Die Projektleiterin stellte in der Gemeindevertretung den Sachstand eingehend vor und berichtete u.a. über die festgehaltene Ausgangslage, die Projektziele, Handlungsfelder und Meilensteine. Der Projektstand wird regelmäßig öffentlich in der Gemeindevertretung vorgestellt; die Unterlagen sind im Sitzungskalender der Gemeinde einsehbar.
Hinsichtlich der Lenkungsgruppe hat die Gemeindevertretung ergänzend beschlossen, Gemeindevertreter Wolfgang Bober, der derzeit keinen Ausschuss-Vorsitz bekleidet, mit aufzunehmen. Dieser hatte das Thema „Sporthalle“ samt Festlegung des Raumbedarfes und Fördermittelantrag 2023 als damaliger Vorsitzender des Finanzausschusses eng mit der Bürgermeisterin begleitet. Alle weiteren Lenkungsgruppenmitglieder bleiben nach Funktion besetzt. Ergänzend werden die jeweiligen Stellvertretungen von Bürgermeisterin und die Vorsitzenden von Planungsausschuss, Finanzausschuss und Bauausschuss mit einbezogen.
Neue Turnhalle: Gemeindevertretung beschließt Teilnahme am Bundesförderprogramm – Investitionskosten von rund 14 Mio. Euro
Die GV hat beschlossen, sich mit ihrem Projekt „Neukonzeptionierung der Sportstätten in Dassendorf“ an dem Förderprogramm des Bundes zur Sanierung kommunaler Sportstätten zu beteiligen und die Unterlagen fristgerecht bis zum 15. Januar 2026 einzureichen. Die erforderlichen Mittel von rund 14 Mio. Euro wurden im Haushalt berücksichtigt.
Am 17.10.2025 hatte der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag die Amtsverwaltung über ein neues Bundesprogramm für Sportstättensanierung informiert, quasi eine Neuauflage des Bundesprogramms aus dem Jahr 2023, für dessen Beteiligung sich die Gemeindevertretung im September 2023 einstimmig mit entsprechend vorbereitetem Fördermittelantrag ausgesprochen hatte, die Maßnahme wurde jedoch nach bundespolitischem Beschluss damals nicht ausgewählt.
Die Planungsunterlagen, Kostenvergleiche etc. wurden entsprechend den neuen Fördermittelvorgaben vom beauftragten Planungsbüro überarbeitet. Dabei wurden finanzielle Reserven eingeplant, weil noch zahlreiche Punkte zur Bauweise ungeklärt sind und während eines Zuwendungsverfahren Kostenreduzierungen, aber nicht Kostensteigerungen, berücksichtigt werden können. Die Gemeindevertretung hat sich gegen die Aufnahme dieser Kostenreserve ausgesprochen.
Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Bund hat (zunächst) 333 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung gestellt. Weitere 333 Mio. Euro werden voraussichtlich kurzfristig folgen. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch politischen Beschluss im Haushaltsausschuss des Bundes.
Ziel ist die Förderung von Projekten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration, aber auch Nachhaltigkeit (Energieeffizienz; Wärmeversorgung bei Ersatzbauten zu 100 % aus erneuerbaren Energien; Anschluss an Wärmenetz förderfähig) und Barrierefreiheit. Positiv wird u.a. eine fortgeschrittene Projektreife, zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur und langfristige Nutzbarkeit bewertet.
Eine Förderung ist für kommunale Sportstätten möglich, wenn sie primär der Ausübung des Sports dienen und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Damit sind reine Schul- oder Vereinssporthallen nicht förderfähig.
Andere Räume, die nicht dem Sport dienen, sind nicht förderschädlich, sofern mit dem Gebäude die wesentliche Nutzungsart „Sport“ sichergestellt ist. Förderfähig sind diese anteiligen Kosten jedoch nicht.
Ersatzbauten sind in Ausnahmefällen förderfähig. Im Fall von Neubauten sind die zu ersetzenden Bauwerke zwingend abzubrechen.
Gefördert werden max. 45 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 8 Mio. Euro. Die Mindestförderung beträgt 250.000 Euro.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Finanzielle Kooperationen (z.B. Sportvereine) sind grundsätzlich erwünscht.
Voraussichtlich Ende Februar 2026 wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorgesehenen Projekte beschließen. Für die ausgewählten Projekte schließt sich dann eine 2. Phase des Zuwendungsantrags an. Die Projekte müssen spätestens am 31.12.2031 abgeschlossen sein.
Nach aktueller Aussage des Bundes können zu einem späteren Zeitpunkt (bei erneuter Bereitstellung von Mitteln) voraussichtlich ausschließlich Kommunen als antragsberechtigt berücksichtigt werden, die ihr Interesse bereits bis 15. Januar 2026 gemeldet hat, jedoch beim Antragsverfahren in 2026 nicht berücksichtigt wurden.
Vor diesem Hintergrund war es der Gemeindevertretung wichtig, die Unterlagen fristgerecht einzureichen, um sich die Chance auf Fördermittel aus diesem Programm ggf. auch für eine spätere „Fördermittelrunde“ zu erhalten. Bis dahin soll das Raumprogramm, das in Abstimmung mit Nutzergruppen bereits zum Förderprogramm 2023 zusammengestellt worden war, überarbeitet und nach Kosteneinsparungen gesucht werden.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Schaubild: fünfeck/Gosch