Teil III: Bericht der Bürgermeisterin

September 2026

18.09.2026


Bericht der Bürgermeisterin Teil III

Baumkataster: Das Baumkataster der Gemeinde Dassendorf soll fortgeschrieben und digitalisiert werden. Die Ausschreibungen dafür laufen. 

Vereinszuschüsse: Die Zuschüsse der Gemeinde Dassendorf an örtliche Vereine sind entsprechend der Anträge für das Jahr 2026 bearbeitet worden:        DRK OV Aumühle Dassendorf e. V.: 2.000,00 Euro;  AWO OV Dassendorf: 1.500,00 Euro;  TuS Dassendorf e. V.: 4.100,00 Euro (gem. GV-Beschluss);      VHS Hohe Elbgeest e. V.: 4.741,80 Euro (1,40 € pro Einwohner*in gem. GV-Beschluss). Die Beträge werden für den Haushalt 2027 entsprechend eingeplant.

Neue Küchenzeilen Kita Spatzennest: Die Küchenzeilen in der gelben und der blauen Gruppe waren abgängig. Im Haushalt waren 5.000 Euro eingeplant, diese zu ersetzen. Die Firma OMT hat den Auftrag erhalten. Für 5.000 Euro  sind hier sehr hochwertige umfangreiche Erneuerungen ausgeführt worden.

Dankeschön des Kita-Spatzennest-Teams: Das Team der Kita Spatzennest bedankt sich herzlich bei der Gemeinde Dassendorf für die Einladung beim italienischen Restaurant am Riesenbett anlässlich des 30. Geburtstags der Einrichtung. „Der Abend tat dem Team richtig gut“, so Kita-Leitung Karla Zager.

Infrastruktur „Sondervermögen“ des Bundes: Das Land Schleswig-Holstein hat am 1.7.2026 die Förderrichtlinie zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) veröffentlicht. Damit können ab sofort Förderanträge für kommunale Investitionen gestellt werden. Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:

Jede Kommune verfügt über ein individuelles Förderbudget, das sich im Wesentlichen an der Einwohnerzahl orientiert (rd. 400,00 Euro/ Einwohner*in ggf. ergänzt um einen Anteil zur Berücksichtigung der Finanzschwäche). Für Dassendorf ist damit voraussichtlich mit ca. 1,3 Mio. Euro zu rechnen.

Die Mittel können im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung beantragt werden; eine Förderung bis hin zur Vollfinanzierung eines Vorhabens ist möglich.

Förderfähig sind insbesondere Investitionen in den Bereichen: Bevölkerungsschutz (z. B. Feuerwehr), Verkehrsinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Digitalisierung, Sport- und Kultureinrichtungen, Wasserwirtschaft sowie weitere kommunale Infrastrukturen.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 50.000 €.

Das Amt Hohe Elbgeest wird an einem Online-Beratungstermine teilnehmen und weitere Infos einholen.

Martina Falkenberg, Bürgermeisterin