Schülertickets Elternbeteiligung 2026/2027
Kreis informiert
08.05.2026
Wiedereinführung einer Elternbeteiligung
Zum neuen Schuljahr wird im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerfahrkarte wieder eingeführt.
Die Kreisverwaltung nimmt die in den vergangenen Tagen geäußerte Kritik von Eltern zur geplanten Wiedereinführung einer Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerfahrkarten sehr ernst. Die Diskussion zeigt, wie wichtig das Thema der Schülerbeförderung für viele Familien im Kreis ist.
In intensiven Beratungen des Ausschusses für Regionalentwicklung und Mobilität sowie im Kreistag haben alle Beteiligten hervorgehoben, dass eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler wünschenswert ist und auch weiterhin ein zentrales Ziel der politischen Bemühungen bleibt. Der Kreistag hat aber aufgrund der aktuellen Haushaltslage, die ein Defizit im zweistelligen Millionenbereich aufweist, entschieden, sämtliche bisherigen freiwilligen Leistungen zu hinterfragen. Dies betrifft neben der Schülerbeförderung auch weitere Leistungen.
Die auf § 114 des Schulgesetzes zurückgehende Elternbeteiligung von einem Drittel der Kosten wurde bereits bis zum Jahr 2019 erhoben und wurde dann aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage des Kreises abgeschafft. Allerdings betraf die weggefallene Elternbeteiligung immer nur Schülerinnen und Schüler, die weiter als zwei Kilometer entfernt von der Grundschule in einem anderen Ort wohnen oder weiter als vier Kilometer entfernt eine Sekundarstufe II in einem anderen Ort besuchen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mussten Fahrkarten – in der Regel ein Deutschland-Schulticket - für zuletzt 43 Euro erwerben.
Mit der Neuregelung werden deshalb alle Schülerinnen und Schüler im Kreis gleichbehandelt: Jede Schülerin und jeder Schüler kann bei einer Beteiligung von 21 Euro im Monat ein Deutschland-Schulticket erhalten. Ungerechtigkeiten, die in der Vergangenheit immer wieder zu Fragen und Unmut geführt haben, fallen weg: Auch Schülerinnen und Schüler, die innerhalb einer Stadt oder Gemeinde mehr als zwei Kilometer zur Grundschule zurücklegen müssen, oder etwa Schülerinnen und Schüler, die eine Sekundarstufe II besuchen, zahlen einheitlich 21 Euro im Monat.
Für den Betrag von aktuell 21 Euro im Monat erhalten Schülerinnen und Schüler nicht nur ein Busticket zur Schule, sondern ein vollwertiges Deutschlandticket, welches auch in der Freizeit in vollem Umfang genutzt werden kann.
Selbstverständlich gibt es Sonderregelungen für bedürftige Familien: Für Schülerinnen und Schüler bzw. Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder ähnliche Leistungen beziehen und einen unzumutbaren Schulweg haben, wird die Eigenbeteiligung auf Antrag vollständig übernommen. Die Bearbeitung erfolgt über die jeweils zuständigen Leistungsstellen wie Sozialämter oder Wohngeldstellen.
Herr Tobias Frohnert
Pressesprecher
Am Markt 10
23909 Ratzeburg