Rattengift

Ab 23.10.2026 verboten

25.10.2026


Seit dem 22.10.2026 darf kein Rattengift von Privatpersonen mehr eingesetzt werden. Dies war der Fristablauf für Rest- und Altbestände. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung. Wer noch Reste hat, darf sie nicht im Hausmüll entsorgen, sondern muss sie zur Schadstoffsammelstelle abgeben. Ab jetzt dürfen nur noch Fachbetriebe bei konkreten festgestellten Befall entsprechende Mittel einsetzen. 

(WB)