Das Schiedsamt
ermöglicht, dass ein Streit ohne Einschaltung von Polizei, Justiz oder Anwälten geschlichtet wird. Für eine Schlichtung kommen Zivilstreitigkeiten (z.B. Nachbarschaftskonflikte) sowie Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Ehrverletzung) in Betracht. Im Rahmen der Schlichtung entstehen nur geringe Verfahrens- und Sachkosten. In der Regel fällt ein Betrag von ca. 50 Euro an.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner
- pflegen durch das persönliche Gespräch der streitenden Parteien den Frieden im nachbarschaftlichen Umfeld und machen die Notendigkeit der gegenseitigen Toleranz deutlich
- stärken das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Eigenverantwortung und gesellschaftliche Mitverantwortung
- vermeiden Eintragungen in das Strafregister für "Bagatellfälle" und leisten somit einen Beitag zur Entkriminalisierung
- erreichen somit eine Entlastung der Gerichte
Ist der Sühneversuch der Schiedsperson nicht erfolgreich, können die Beteiligten eine Bescheinigung erhalten, die eine Klage vor Gericht ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen für das Verfahren der Streitschlichtung sind in Schleswig - Holstein die Schiedsordnung, das Landesschlichtungs- und Nachbarrechtsgesetz sowie das BGB, das StGB, die ZPO, die StPO und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Weitere Informationen
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de über die gemeindlichen Schiedsstellen sowie über das Schlichtungsverfahren.
Schiedsmann/frau
Schiedsmann
Mobil: 0152 015 33 07 7
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stellv. Schiedsmann
Telefon: 04104 / 963 88 92
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Für weitere Auskünfte können Sie sich auch an die folgende Person wenden:
Ordnungs- und Sozialamt
Amtsleiterin
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf
Telefon: 04104 / 990-300
Fax: 04104 / 990-73 00
Hinweis: Haus 2, Falkenring 1
Raum: Zimmer 1.11
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