Beschluss Grundsteuer Dassendorf
Gemeindevertretung
25.01.2026
Aus der Gemeindevertretung Dezember 2025
Haushalt 2026 beschlossen und Anpassung der Grundsteuer B
Am 16.12. tagte die Gemeindevertretung Dassendorf unter Leitung der 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin Maret Brunnert (SPD). Ein besonderer Dank gilt ihr für die kurzfristige Übernahme der Sitzungsleitung.
Haushaltssatzung 2026 beschlossen – solide Ausgangslage, aber strukturelles Defizit
Die in Bearbeitung befindliche Eröffnungsbilanz der doppisch geführten Haushaltsaufstellung der Gemeinde Dassendorf weist zum 01.01.2024 liquide Mittel in Höhe von rund 6,2 Million Euro aus. Der Haushaltsplan 2026 zeigt jedoch im Ergebnisplan ein erhebliches Defizit von über einer Million Euro Jahresfehlbetrag.
Damit ist die Gemeinde aktuell nicht in der Lage, ihre laufenden Aufwendungen vollständig aus den laufenden Erträgen zu decken. Stattdessen muss auf die Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden. Kreditaufnahmen wären bis zur abschließenden Rechtswirksamkeit der Eröffnungsbilanz durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig.
Hintergrund dafür ist, dass die Gemeinde Dassendorf in 2026 keine Schlüsselzuweisungen des Landes mehr erhält. Dassendorf wird vom Land als finanzkräftige Gemeinde eingestuft und wird landesweit zu einer „Gebergemeinde“.
Während Dassendorf im Jahr 2025 noch 725.000 Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich erhielt, muss die Gemeinde 2026 erstmals 8.500 Euro in den landesweiten Ausgleichstopf einzahlen. Dies macht somit bereits ein erhebliches Delta der laufenden Einnahmensituation in 2026 aus.
Aufgrund der vom Land positiv bewerteten Finanzsituation der Gemeinde zahlt Dassendorf nun auch in alle Umlagen, die nach Finanzkraft zu erbringen sind, anteilig mehr ein als bisher.
Aufwandsseitig ergeben sich somit erhebliche Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr wie Defizitausgleiche der Kitas (+195.000 EUR), Schulverbandsumlage (+96.000 EUR). Die Amts- (+105.000 EUR) und Kreisumlage (+350.000 EUR) steigen aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen, bzw. der Erhöhung des Kreisumlagesatzes.
Im Haushalt 2026 sind mehrere Investitionsvorhaben geplant, die zwar notwendig und zukunftsorientiert sind, aber den finanziellen Spielraum weiter einschränken. Entsprechende Investitionskredite wurden hierfür als Vorhalteposition eingeplant (u.a. Neubau der Turnhalle, die Sanierung von zwei Regenrückhaltebecken, Erschließungsmaßnahmen der Conradkoppel).
Es bleibt damit erforderlich, die Haushaltsentwicklung fortlaufend zu überwachen, aktiv zu steuern und transparent zu kommunizieren, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Grundsteuer B wird auf Mindesthebesatz des Landes angehoben
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation und möglicher Notwendigkeit, künftig auf Finanzmittelzuweisungen des Landes zurückgreifen zu müssen, hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Grundsteuerhebesatz B für Grundstücke von bisher 463 v. H. auf den Mindesthebesatz des Landes von 500 v. H. anzuheben. Dieser neue Satz gilt ab dem 1.1.2026. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und der Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 hatte sich die Gemeinde intensiv mit der Frage nach in der Folge dieser Reform zu bildenden Hebesätzen insbesondere für die Grundsteuern beschäftigt. Die Gemeinden und deren Spitzenverbände hatten sich im Vorfeld des Inkrafttretens der Reform für eine aufkommensneutrale Gestaltung der „neuen“ Hebesätze ausgesprochen. Ziel sollte bei einer solchen Gestaltung der Hebesätze sein, dass die Einnahmen aus der jeweiligen Steuerart in der Höhe nicht über den Erträgen aus Zeiten vor der Grundsteuerreform liegen. Ein Abgleich mit den Vorjahreswerten nach der Hauptveranlagung Anfang 2025 hat dann auch weitestgehend bestätigt, dass dieser kommunizierte Wille eingetreten ist.
Mindesthebesätze gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen
Diese Mindesthebesätze stellen die zwingende Voraussetzung für die Beantragung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen des Landes dar. Unterschreitet eine Gemeinde diese Hebesätze, ist bereits die Antragstellung ausgeschlossen.
Innenministerium legt Mindesthebesätze neu fest – Verwaltung empfiehlt, diese in den Amtsgemeinden umzusetzen
Im Haushaltskonsolidierungserlass des Landes heißt es: „…ab dem Jahr 2026 (also erstmalig für die Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2025) wird der Mindesthebesatz für die Grundsteuer A voraussichtlich auf 400 % festgesetzt und für die Grundsteuer B voraussichtlich auf 500 %. Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer soll unverändert bei 380 % bleiben. Eine entsprechende Änderung der Richtlinie ist bis zum Jahresende vorgesehen.“
Finanzausschuss und Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf haben sich vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen den Empfehlungen der Verwaltung angeschlossen und den Hebesatz der Grundsteuer B auf den Mindesthebesatz des Landes von 500 v. H. angehoben.
Martina Falkenberg
Bürgermeisterin