Bericht aus der Gemeindevertretung Teil I

Südweg, Waldabstand, Meyersweg

24.04.2026


Aus der Gemeindevertretung am 24. März

Mehrere Beschlüsse gefasst

Ausbauplanung Südweg

Die Ausführungsplanung des Ausbaus des Südwegs wurde beschlossen. Diese hatte das Planungsbüro auf den Grundlagen der in der vergangenen Sitzung getroffenen Festlegungen erarbeitet: Tempo 30-Zone; Mischverkehrsfläche; Betonsteinpflastergebundene Fahrbahn (anthrazit); Andersgestaltung der Kreuzungsbereiche (rot/rotbunt) auf Fahrbahnebene; Fahrbahnbreite im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen; ohne gesonderte Verkehrseinschränkungen (z.B. Bauminseln); Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung. Aufgrund dieser Ausführungsunterlagen wird nun die Ausschreibung der Arbeiten vorgenommen.

Bebauungsplan Meyersweg: 30-Meter-Waldabstandsgrenze für Neubau von Nebenanlagen ist einzuhalten

Im Jahr 2025 hatte die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss zu einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 (Meyersweg) gefasst. Ziel war eine textliche Anpassung, um die Errichtung von Garagen und Carports außerhalb der festgesetzten Baufenster zu ermöglichen. Bei der anschließenden öffentlichen Auslegung nahm die Untere Forstbehörde dazu Stellung und lehnte die Änderung mit dem Hinweis darauf ab, dass diese dem aktuellen Landeswaldgesetz widerspreche. Der gesetzlich vorgeschriebene 30-Meter-Waldabstand ist bereits im Bestandsplan nicht dargestellt worden. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz. Eine Neuerrichtung baulicher Anlagen innerhalb des 30-Meter-Waldabstandes ist jedoch gemäß § 24 LWaldG nicht gestattet. Dies gilt ausdrücklich auch für verfahrensfreie Garagen, Carports und Gartenhäuser – selbst wenn diese in den im Bebauungsplan festgesetzten Baufeldern errichtet werden sollen.

Die Gemeindevertretung hat daraufhin den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Meyersweg aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

Da sämtliche Baufenster im 30-Meter-Waldabstand liegen, ist eine Errichtung von Garagen und Co. innerhalb dieser Baufenster ausgeschlossen. Zukünftig geplante Nebenanlagen, Garagen und Carports können daher nur außerhalb der Baufenster unter Beachtung der 30-Meter-Waldabstand-Grenze errichtet werden – bedürfen jedoch der gemeindlichen Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Antrag bei der Unteren Forstbehörde für die Unterschreitung des Waldabstandes zu stellen. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann diese eine Unterschreitung des Waldabstandes auf bis zu 20 m genehmigen.

Neue Mitglieder im Abwasser-Beirat

Seit 2008 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Dassendorf zuständig. Drei Mitglieder entsendet die Gemeinde Dassendorf in den HSE-Beirat. Neben Bürgermeisterin Martina Falkenberg (Beiratsvorsitzende) und Rolf Demme (CDU) wurden Jürgen Fuchs (SPD; bisher stellvertretendes Beiratsmitglied) und Nils Louwien (CDU; neuer Stellvertreter für Rolf Demme) in den HSE-Beirat gewählt.

Vielen Dank an Ulrich Hars (WIR), der dem Beirat seit einigen Jahren engagiert angehörte und nun auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg