Standortsuche neues Feuerwehrgerätehaus

Aus dem Planungsausschuss

28.07.2026


Standortsuche neues Feuerwehrgerätehaus und Infos Bevölkerungsschutz

In seiner 31. Sitzung am 1. Juli befasste sich der Planungsausschuss mit der ministeriellen Planungsanzeige und Prüfung der Alternativen für einen neuen Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Gegenstand der Beratung war die dazu notwendige Planungsanzeige an das Landes-Innenministerium.

Unsere freiwillige Feuerwehr benötigt für ihre wichtige und wertvolle ehrenamtliche Arbeit gute und zukunftsfähige Bedingungen. Deshalb prüft die Gemeinde in enger Abstimmung mit der Wehrführung, wo ein modernes Feuerwehrgerätehaus mit Übungsflächen entstehen kann. Das heutige Feuerwehrgerätehaus im alten Rundlingsdorf ist für die aktuellen Anforderungen zu klein. Es fehlen unter anderem ausreichend Platz für Fahrzeuge, Übungen, Stellflächen und sichere Abläufe im Einsatzfall.

Warum verschiedene Standorte geprüft werden

Vor einer Entscheidung werden mögliche Flächen sorgfältig verglichen. Dabei geht es um Erreichbarkeit, Sicherheit, Platzbedarf, Verkehr, Umwelt und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft.

Ergebnis der bisherigen Prüfung

Insgesamt wurden 15 Flächen betrachtet. Nach dem bisherigen Stand erfüllt der Bereich Mühlenweg/Bornweg (östlich der L314) die wichtigsten Anforderungen für beide Vorhaben am besten.

Dort kann ausreichend Platz und gute Voraussetzungen für die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der freiwilligen Feuerwehr entstehen – auch in Verbindung mit der Möglichkeit langfristig ein Bevölkerungs- und Zivilschutzzentrum des Amtes Hohe Elbgeest zu integrieren. Das bisherige Vorgehen der Planungsanzeige und Prüfung der Standortalternativen ist mit der Wehrführung eng abgestimmt.

Bevölkerungs- und Zivilschutz im Blick

Auch an den Bevölkerungsschutz des Amtes Hohe Elbgeest wird mitgedacht. Bei größeren Schadenslagen braucht es verlässliche Orte, von denen aus Hilfe gut koordiniert werden kann.

Warum das Land beteiligt ist

Der derzeit bevorzugte Bereich Mühlenweg/Bornweg (östlich der L314) liegt außerhalb des bestehenden Ortskerns im Außenbereich. Daher gelten für Bauvorhaben besondere Regeln. Deshalb muss auch das Land prüfen und die Gemeinde beweisen, ob die Planung und der Standort grundsätzlich mit den Vorgaben der Raumordnung vereinbar sind. Diese frühe Abstimmung, die durch die Planungsanzeige ausgelöst wird, ist ein wichtiger und erforderlicher Schritt im Verfahren vor der eigentlichen Bauleitplanung.

Wie es weitergeht

Der Planungsausschuss hat sich einstimmig für die erarbeitete Planungsanzeige ausgesprochen. Die Gemeinde beziehungsweise das beauftragte Planungsbüro reicht die Unterlagen nun beim Innenministerium in Kiel ein. Voraussetzung für die nächsten Schritte ist eine positive Rückmeldung der Landesplanung zur Planungsanzeige. Anschließend wäre zu klären, ob die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können.

Auf dieser Grundlage könnte die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen. Im weiteren Bauleitverfahren werden die Bürgerinnen und Bürger dann entsprechend beteiligt. Die Gemeinde wird auch künftig offen über den Fortgang informieren.

Weitere Informationen (Planungsanzeige; Standort-Alternativenprüfung) finden sich in den Sitzungsunterlagen sowie in der Niederschrift des Planungsausschusses der Gemeinde Dassendorf über die GEMEINDE-Website www.dassendorf.de/Politik/ Sitzungskalender.

Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitz des Planungsausschusses

Zum Anbieter: