Hunde in Dassendorf
Hunde sind etwas Wunderbares. Sie bereichern das Leben und nicht zuletzt veranlassen sie auch zahlreiche Spaziergänge in unserem Ort. Allerdings gibt es auch Fußgänger, die weder intensiven Kontakt mit den Tieren selbst noch mit deren Hinterlassenschaften schätzen.
Am Flachstumweg sind Eltern von kleinen Kindern und eine Besitzerin eines kleinen Hundes mit der Bitte an mich herangetreten, dies einmal zu thematisieren.
Hundebesitzer sollten ihr freilaufendes Tier rechtzeitig zu sich rufen, wenn ihnen andere Passanten begegnen. Nicht jeder möchte von einem fremden Hund angesprungen werden, auch wenn dieser „nur spielen“ möchte. Das Verhalten fremder Hunde lässt sich im Vorfeld schlecht abschätzen. Niemand sollte Angst ausstehen, wenn er bei uns im Ort spazieren geht. Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass Hunde im Wald an der Leine zu führen sind. Dies dient dem Schutz der Wildtiere.
Darüber hinaus bietet auch Hundekot im öffentlichen Raum immer wieder Anlass für Ärger. Hier gab es einige Wünsche, auf bestimmten „Hunderouten“ öffentliche Mülleimer zu installieren, damit die Kot-Tüten den sofortigen Weg in den Abfall finden können. Konkreten Standortbitten ist die Gemeinde in jedem Fall nachgekommen.
Melden Sie gerne, wenn an einem bestimmten Ort noch ein Mülleimer fehlt. Im Gemeindegebiet gibt es über 50 öffentliche Mülleimer, die wöchentlich von den Mitarbeitern des Bauhofes geleert werden.
Um das Hundekot-Problem zu verdeutlichen, hier ein Auszug aus einer Email einer Dassendorfer Familie, die um einen Appell im „Sachsenwalder“ gebeten hat: „Wir sind eine Familie mit zwei Kleinkindern. Fast täglich gehen wir spazieren und ärgern uns schon seit Monaten über eine bestimmte Sache. (…) Immer wieder finden wir in „Alt“-Dassendorf besonders entlang der Dorfstraße (B 207 bis Ecke Bornweg/Pferdekoppel) mitten auf dem Weg Hundekot vor. Das ist besonders ärgerlich, wenn wir mit dem Kinderwagen und die Große mit ihrem Laufrad unterwegs ist und wir den Gestank dann ungewollt an den Reifen mit zu uns nach Hause nehmen. (…) Es wurden bereits einige „Hundekot-Verbotsschilder“ von Nachbarn aufgestellt, insofern wissen wir, dass auch andere damit ein Problem haben.“
Rufen Sie bitte künftig Ihren Hund rechtzeitig zu sich und sorgen Sie dafür, dass der Hundekot nicht auf öffentlichen Wegen landet, damit sich alle Spaziergänger wohl fühlen.
Leinengebot
Nach §17 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein dürfen Hunde im Wald nur angeleint auf Waldwegen geführt werden. Andernfalls stellen sie eine Gefahr für das im Wald befindliche Wild dar. Freilaufende Hunde, die Wildtiere hetzen oder verfolgen, dürften im Ernstfall vom zuständigen Revierjäger geschossen werden. Zur Vermeidung einer Gefahr für den eigenen Hund und für die Wildtiere sollten sich alle Spaziergänger an dieses Leinengebot im Wald und auf Waldwegen halten. Dies gilt auch für Waldgebiete, die sich im Gemeindebereich von Dassendorf befinden.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
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