Schneeräumpflicht Privat

Wenn es schneit und friert

Vor lauter Freude über die weiße Pracht im Winter sollten die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr beachtet werden. Angepasste Fahrweise und Winterbereifung tragen zur Verkehrssicherheit bei ebenso wie die Räumung der Straßen und Wege von Schnee und Eis. Geregelt ist diese Anwohnerpflicht in entsprechenden Gemeindesatzungen, aktuell zu finden unter Satzungen.

Die Geh- und Radwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten. Kombinierte Geh- und Radwege sind in ihrer vollen Breite. In verkehrsberuhigten Bereichen ist beim Winterdienst von den Anliegern ein Streifen von 1,00 m Breite zu räumen und zu streuen. Gleiches gilt für Straßen oder Straßenabschnitte, in denen ein besonderer Gehweg nicht ausgewiesen ist.

Auf Gehwegen, Radwegen und kombinierten Geh- und Radwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist erlaubt in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), oder an besonders gefährlichen Stellen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

In der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 8 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder -wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Ordnungsamt des Amtes Hohe Elbgeest zur Verfügung:

Frau Kelling »

Ordnungs- und Sozialamt
Amtsleiterin
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf

Telefon: 04104 / 990-300
Fax: 04104 / 990-73 00
Hinweis: Haus 2, Falkenring 1
Raum: Zimmer 1.11
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