Osterfeuer - Anmeldung und Regelungen
Amt Hohe Elbgeest
17.03.2026
Osterfeuer - Anmeldung und Regelungen
Das Osterfeuer ist wohl das bekannteste Brauchtumsfeuer des Jahres.
Anmeldungen sind bis zum 02.04.2026 im Ordnungsamt unter 04104/990315 oder unter ordnung@amt-hohe-elbgeest.de möglich.
Die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Hohe Elbgeest und das Ordnungsamt bitten darum besonders folgende Dinge zu beachten:
- Feuer im Wald und im Abstand von <100 m zu Wäldern ist gemäß § 42 LWSG SH verboten!
- Das Feuer muss mindestens einen Abstand von 50 m zum nächsten Gebäude, zu Bäumen und Hecken haben.
- Wildtiere schützen und die Haufen vor dem Abbrennen umschichten
- Den vorgesehenen Boden für das Osterfeuer vorweg gut wässern.
- Sollte starker Wind auftreten, bitte kein Osterfeuer entzünden.
- Funkenflug sollte vermieden werden, denn Funken können große Distanzen überwinden.
- Gartenschläuche, Wassereimer, Gießkanne etc. bereithalten.
Besonders wichtig:
- Keine Brandbeschleuniger benutzen!
- Das Feuer begrenzen und klein halten!
- Kontrolliert Holz nachlegen!
- Feuer durchgehend beaufsichtigen!
Bei unkontrollierter Ausbreitung sofort einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern!