Osterfeuer - Anmeldung und Regelungen

Amt Hohe Elbgeest

17.03.2026


Osterfeuer - Anmeldung und Regelungen

Das Osterfeuer ist wohl das bekannteste Brauchtumsfeuer des Jahres.

Anmeldungen sind bis zum 02.04.2026 im Ordnungsamt unter 04104/990315 oder unter ordnung@amt-hohe-elbgeest.de möglich.

Die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Hohe Elbgeest und das Ordnungsamt bitten darum besonders folgende Dinge zu beachten:

  • Feuer im Wald und im Abstand von <100 m zu Wäldern ist gemäß § 42 LWSG SH verboten!
  • Das Feuer muss mindestens einen Abstand von 50 m zum nächsten Gebäude, zu Bäumen und Hecken haben.
  • Wildtiere schützen und die Haufen vor dem Abbrennen umschichten
  • Den vorgesehenen Boden für das Osterfeuer vorweg gut wässern.
  • Sollte starker Wind auftreten, bitte kein Osterfeuer entzünden.
  • Funkenflug sollte vermieden werden, denn Funken können große Distanzen überwinden.
  • Gartenschläuche, Wassereimer, Gießkanne etc. bereithalten.

Besonders wichtig:

  • Keine Brandbeschleuniger benutzen!
  • Das Feuer begrenzen und klein halten!
  • Kontrolliert Holz nachlegen!
  • Feuer durchgehend beaufsichtigen!

Bei unkontrollierter Ausbreitung sofort einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern!